20 Oct2019
Recht auf Vergessenwerden
Das Recht auf Vergessenwerden soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Das Recht auf Vergessenwerden wird zuweilen verkürzt und unrichtig als „Recht auf Vergessen" bezeichnet. Weil sich das Recht auf elektronisch gespeicherte Daten bezieht, spricht man auch vom „digitalen Radiergummi".
Mehr Informationen auf: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Vergessenwerden
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